Rheinische Post: Hunde dürfen auf Waldwegen frei laufen

VON MICHAEL BROCKERHOFF - zuletzt aktualisiert: 26.07.2012 - 07:50 --> Artikel 

Düsseldorf (RPO). Hunde dürfen auf Waldwegen künftig unangeleint laufen, die Vorschrift in der Düsseldorfer Straßensatzung zum Leinenzwang auf Waldwegen wird ab sofort nicht mehr beachtet. "Die Stadt zieht damit die Konsequenz aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster“, erlärte Beigeordneter Stefan Keller.

Das Gericht hatte einem Kläger gegen die Stadt Hilden recht gegeben, der ähnliche Vorschriften der Nachbarkommune für einen Leinenzwang angefochten hatte. Der Tenor des Urteils, das Grundsatzcharakter hat: Für Wälder ist allein das Land NRW und sein Landesbetrieb Wald und Holz zuständig. Nur sie dürfen Einschränkungen bei der Nutzung des Waldes erlassen. Die Städte haben dazu keine Befugnis, auch wenn der Wald im Stadtgebiet liegt. "Das Urteil ist juristisch eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum zu“, erklärte Keller.

In der Sache sei es aber aus Sicht der Stadt unbefriedigend. "Die Anleinpflicht für Hunde auf Waldwegen war aus Sicht der Stadt sinnvoll, weil auch dort Konflikte mit anderen Spaziergängern entstehen können“, sagte Keller. Aber das Urteil sei eindeutig. Die Stadt werde aufgrund der neuen Rechtslage auch keine Bußgeldbescheide mehr verfolgen, die wegen unangeleinter Hunde auf Waldwegen ausgestellt worden seien.

Wir begrüßen das Urteil, weil Hunde in der Stadt mehr Auslauf brauchten.

 

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